Besucheradresse: Pfarrstraße 11, 5357 Essen
(Familienbetrieb auf dem Bergfriedhof an der Gnadenkirche)
Tierkrematorium: Bochumer Straße 172, 44866 Bochum
Die Beisetzung von Human- und Tierurnen in der gleichen Grabstelle ist in Deutschland nach wie
vor revolutionär. Zum Vergleich: 2001 wurde dieses Friedhofskonzept erstmals in der Schweiz umgesetzt.
Ein Familienunternehmen bietet die gemeinsame Beisetzung von Mensch und Tier an, an zwei Standorten, in zwei Bundesländern, in der Nähe von Essen (Nordrhein-Westfalen) und bei Koblenz (Rheinland-Pfalz), weitere Standorte und Anbieter werden möglicherweise folgen.
Beispiel für ein individuell gestaltetes Wahlgrab: die stilisierte Hundepfote erinnert
an das verstorbene Haustier
»Unser Hafen« bietet Reihengräber mit bis zu 6 Urnenstellen, davon maximal zwei Humanurnen
und Wahlgräber mit bis zu 12 Urnenstellen und individueller Grabgestaltungsmöglichkeit.
Die Gebühren liegen um die EUR 1.400-2.300 zuzüglich einer Beisetzungsgebühr. Die Laufzeiten betragen 20-25 Jahre, je nach Standort.
Weitere individuell gestaltete Wahlgräber: während der Schmetterling ein allgemeines Symbol für die Metamorphose alles Lebendigen ist, symbolisieren die Vögel vermutlich die verstorbenen Haustiere
Beispiel für ein Reihengrab mit Bepflanzung durch die Friedhofsgärtnerei, keine individuellen Grabzeichen, weder für Mensch noch für Tier
Die Idee, Tiere auf eigens gestalteten Flächen zu beerdigen ist keinesfalls neu: seit einigen
Jahren können Haustiere auf rund 35 deutschen Tierfriedhöfen beigesetzt werden. Neu ist,
dass hier Humanurnen und Tierurnen gemeinsam an einem Begräbnisort beigesetzt werden
können.
Der älteste städtische Tierfriedhof in Europa wurde 1899 bei Paris eröffnet: der »Cimetière des chiens« (wörtlich: Hundefriedhof). Bereits im alten Ägypten - das älteste erhaltene Katzengrab
wurde vor 9.500 Jahren angelegt - und in der römischen Antike wurden Tiere rituell beigesetzt.
Eine kulturelle Leistung, die man in Deutschland vielleicht noch vor 20 Jahren als übertrieben abgetan hätte.
Individuell gestaltetes Wahlgrab
Das Bestattungsrecht wird auf Landesebene geregelt. Das bayrische Bestattungsrecht
gestaltet beispielsweise lediglich die Beisetzung von Menschen, Tiere finden hier keine Erwähnung.
Mit dem neuen Friedhofskonzept wird sich auch die Münchener Verwaltung befassen.
Die städtischen Friedhöfe der bayerischen Landeshauptstadt werden das Thema in ihrem Arbeitskreis »Bestattungswesen« zur Sprache bringen (AZ 20.5.2015).
Blick über das gesamte Friedhofsareal